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Wir sind der Meinung, dass Transparenz sehr wichtig ist! 

Deshalb haben wir im Folgenden all unsere Richtlinien klar definiert.

Melden Sie sich jederzeit gerne mit Fragen bei uns!

 


Impressum - AGB - Info

 ​​​​​IMPRESSUM

Informationen und Offenlegung gemäß §5 (1) ECG, § 25 MedienG, § 63 GewO und § 14 UGB

Webseitenbetreiber: ALPHAOMEGA GmbH

Blaue Lagune - Haus 105 A-2351 Wr. Neudorf 
Firmenbuchnummer: FB658798x

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

Steuernummer: 16 409/9152

EUID ATBRA 658798-000

Gisa-Zahl 38654558

Geschäftsführer Thomas Frassl

thomas.frassl@alphaomega.style

Geschäftsführer-Tel.: +43676855828210

Erste Sparkasse * AT38 2011 1854 7847 1400 * GIBAATWWXXX

 

Anschrift: Blaue Lagune Gebäude 105, 2351 Wiener Neudorf

UID-Nr: ATU 82344214
Gewerbeaufsicht Behörde: BH Niederösterreich
Mitgliedschaften: Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich

Kontaktdaten:
Telefon: +43676855828220
Email: office@alpha-omega.at

 

Anwendbare Rechtsvorschrift: www.ris.bka.gv.at
Berufsbezeichnung: Kaufmännisches Handelsunternehmen 

Online Streitbeilegung: Verbraucher, welche in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat der ODR-VO niedergelassen sind, haben die Möglichkeit Probleme bezüglich dem entgeltlichen Kauf von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Streitbeilegung (nach OS, AStG) zu lösen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform hierfür bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Urheberrecht: Die Inhalte dieser Webseite unterliegen, soweit dies rechtlich möglich ist, diversen Schutzrechten (z.B dem Urheberrecht). Jegliche Verwendung/Verbreitung von bereitgestelltem Material, welche urheberrechtlich untersagt ist, bedarf schriftlicher Zustimmung des Webseitenbetreibers.

Haftungsausschluss: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Webseitenbetreiber dieser Webseite keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Sollten Sie dennoch auf ausgehende Links aufmerksam werden, welche auf eine Webseite mit rechtswidriger Tätigkeit/Information verweisen, ersuchen wir um dementsprechenden Hinweis, um diese nach § 17 Abs. 2 ECG umgehend zu entfernen.
Die Urheberrechte Dritter werden vom Betreiber dieser Webseite mit größter Sorgfalt beachtet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden derartiger Rechtsverletzungen werden wir den betroffenen Inhalt umgehend entfernen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALPHAOMEGA GmbH - Stand September 2025

1.Umfang und Gültigkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die von der ALPHAOMEGA GmbH, FN 658798x, Blaue Lagune Haus 105, 2351 Wiener Neudorf erbracht und durchgeführt werden.

  2. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

2.Angebote, Art und Umfang der Leistung

  1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung (im Folgenden kurz „AB“) freibleibend und unverbindlich. Die darin genannten Preise verstehen sich unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

  2. Falls Angaben in unseren AB von unseren Katalog-, Prospekt- und sonstigen Angaben abweichen, sind die Angaben der AB verbindlich.

  3. Kostenvoranschläge sind nicht generell kostenlos. Eine pauschale Aufwandsentschädigung, die bei Auftragserteilung wieder gutgeschrieben wird, kann gesondert vereinbart werden.

 

3.Vertragsabschluss

  1. Schriftliche Kaufverträge gelten mit Leistung der letzten Unterschrift als zustande gekommen. Anderenfalls kommt der Vertrag mit Zugang der AB beim Kunden oder Montagbeginn zustande, wobei der früheste dieser Zeitpunkte gilt.

  2. Willens- oder Wissenserklärungen, welche wir an den Kunden an die letzte von ihm bekanntgegebene Adresse per Post abgesandt haben, gelten als in dem Zeitpunkt zugegangen, in welchem der Kunde unter normalen Umständen vom Inhalt der Erklärung hätte Kenntnis nehmen können, wenn er sich am Ort dieser Adresse und nicht an einer neuen befunden hätte.

  3. Wenn uns der Kunde eine E-Mail-Adresse als Zustelladresse bekanntgegeben hat, erklärt er sich damit einverstanden, an dieser E-Mail-Adresse auch rechtlich erhebliche und verbindliche Erklärungen zu erhalten.

  4. Nachträgliche Änderungen schriftlicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

4.Maße, Qualität und Verarbeitung

  1. Wir liefern unsere Produkte in jener Qualität, die sich aus den Angaben des jeweiligen Herstellers ergibt. Im Zweifel gilt die Qualität des Musters als vereinbart.

  2. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Oberflächen sind vom Kunden zu tolerieren.

  3. Vom Kunden weiters zu tolerieren sind zudem handelsübliche Abweichungen von Textilien (zB bei Möbel- oder Dekorationsstoffen), insbesondere geringfügige Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, vor allem beim Farbton.

  4. Änderungen im Produktionsprozess, die eine technische Verbesserung darstellen, sind vom Kunden zu tolerieren.

  5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei Holz- und Steinprodukten um Naturprodukte handelt. Handelsübliche Abweichungen zu gesehenen Mustern und Produkten sind daher vom Kunden zu tolerieren.

 

5.Preise

  1. Die Preisgrundlage des Vertrages ist im Angebot enthalten.

  2. Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich auf Anderes hingewiesen wird, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Verhältnis zum unternehmerischen Kunden verstehen sich Preisangaben als Nettobeträge. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Ist zwischen uns und dem Kunden zusätzlich zur Lieferung auch die Aufstellung und/oder Montage der gelieferten Ware vereinbart, wird die Verpackung von uns zurückgenommen. Darüber hinaus sind wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.

  3. Preise gelten bis zum vereinbarten Liefertermin als Festpreise. Gerät der Kunde in Annahmeverzug sind wir berechtigt, Kostenveränderungen im Herstellungsprozess, die sich nach Beginn des Annahmeverzuges ereignen, an den Kunden weiterzugeben.

  4. Werden vom Kunden über den Vertrag hinaus vor oder bei Durchführung der vertraglich zu erbringenden Lieferungen und Leistungen zusätzliche mündliche oder schriftliche Aufträge erteilt, so gelten – sofern nichts anderes vereinbart wurde – für diese angemessene Preise.

 

6.Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Montage

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware verpackt geliefert. Teillieferungen sind zulässig.

  2. Ist die Lieferung frei Haus vereinbart, umfasst dies den Transport bis hinter die erste verschließbare Tür der Anlieferungsstelle. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Transport bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporters möglich ist. Ist zusätzlich auch die Aufstellung und/oder Montage des Kaufgegenstandes vereinbart, müssen Eingänge und Treppenhäuser einen üblichen Standard und eine übliche Größe aufweisen, wie dies bei Gebäuden üblich ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neu errichtet werden.

  3. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die zu liefernden Gegenstände bei uns oder einem hiezu befugten Gewerbsmann einzulagern. Abhängig vom Volumen der einzulagernden Gegenstände wird eine Lagerkostenpauschale wie folgt verrechnet: für Möbel und Bauteile bis zu einem Volumen von 1 m³ EUR 50,00 pro angefangener Woche der Einlagerung; ab einem Umfang von 1 m³ EUR 120,00 pro angefangener Woche der Einlagerung. Der Kunde wird binnen 5 Tagen nach erfolgloser Lieferung vom Ort der Einlagerung der Ware verständigt.

  4. Davon unberührt bleibt das recht, das Entgelt für Ware und/oder erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

  5. Im Fall des Annahmeverzuges durch den Kunden haften wir nur bei grobem Verschulden für Untergang oder Verschlechterung der Kaufsache. Wir sind berechtigt, auch jeden darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen.

  6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei aufzuhängenden Einrichtungsgegenständen die Wände der Anlieferungsstelle die dafür nötige Eignung aufweisen. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, vor Abschluss des Kaufvertrages eine Besichtigung der Anlieferungsstelle durch uns auf seine Kosten durchführen zu lassen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, uns rechtzeitig die Möglichkeit zu geben, vor Ort das genaue Raummaß zu nehmen. Werden Maße vom Kunden beigebracht, trägt dieser sämtliche Kosten für sich daraus ergebende Mängel oder Montageschwierigkeiten.

 

7.Lieferzeit

  1. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

  2. Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich.

  3. Zugesagte Lieferzeiten, gleichgültig ob Fixgeschäft oder nicht, beginnen stets mit dem Datum des dem Vertragsabschluss folgenden Werktag, nicht aber vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Bei Lieferfristen nach Tagen werden nur Werktage gezählt. Hat der Kunde Vorbedingungen (zB Unterlagen, Genehmigungen, Anzahlungen oder Sicherheiten) zu leisten, beginnt die Lieferfrist mit der Erfüllung dieser Bedingungen.

  4. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerungen unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerung, die eine Bindung n den Vertrag unzumutbar macht.

  5. Wurde mit dem Kunden ein fester Liefertermin schriftlich vereinbart, ist der Kunde auch bei schuldhaftem Lieferverzug lediglich berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer vom Vertragspartner schriftlich zu setzenden, angemessenen, Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bloßes Gewähren der Frist oder Zuwarten genügt nicht. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Ablaufes der Nachfrist abholbereit ist. Schadenersatz aus Lieferverzug besteht nur bei grobem Verschulden.

 

8.Erfüllung, Erfüllungsort und Gefahrenübergang

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der ALPHAOMEGA GmbH.

  2. Die Rücknahme oder der Umtausch gelieferter Waren ist ausgeschlossen. Sollte im Einzelfall einer Rücknahme der Ware zugestimmt werden, sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

  3. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Waren and den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

  4. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald der Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung bei uns bereitgehalten wird bzw. dieses von uns angeliefert oder an einen Transporteur übergeben wird.

  5. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

 

9.Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekanntgegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall der erteilten Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung als an uns abgetreten,

  3. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Ist der Kunde Verbraucher, kann dieses Recht nur ausgeübt werden, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

  5. Der Kunde hat uns über die Eröffnung eines Konkurses oder die Pfändung der Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

  6. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die ausgehändigte Ware unverzüglich an uns auszufolgen. Der Kunde räumt uns das Recht ein, zu diesem Zweck seine Wohnung bzw. die sonstige Anlieferungsstelle zu betreten und die Ware abzuholen.

  7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware kann gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig bestmöglich verwertet werden.

 

10.Zahlung

  1. Grundsätzlich ist das Entgelt sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, es sei denn, im Auftrag wurde anderes vereinbart.

  2. Wird eine Zahlungsfrist vereinbart, ist die Zahlung in allen Fällen so fristgerecht zu leisten, dass sie am Fälligkeitstag auf unserem Konto gutgebucht ist. Ist der Kunde Verbraucher, ist die Zahlung auch dann fristgerecht, wenn der Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag erteilt wird.

  3. Bei verschuldetem Zahlungsverzug werden gegenüber dem unternehmerischen Kunden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern solche in Höhe von 4 % verrechnet.

  4. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

  5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfirst von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

  6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

  7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen und werden der Rechnung zugerechnet.

  8. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der unternehmerische Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 40,00, ist der Kunde Verbraucher zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 20,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

 

11.Bonitätsprüfung

Der Vertragspartner erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

 

12.Gewährleistung

  1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

  2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (zB förmliche Abnahme) bei lediglich zu liefernden Waren der Zeitpunkt der Lieferung, sofern unsere Leistung auch die Montage umfasst, der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens jedoch wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

  3. Mit dem Tag, an welchem dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme bei Überprüfungsmöglichkeit des Kunden als in seine Verfügungsmacht übernommen.

  4. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der unternehmerische Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

  5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.

  6. Zur Mängelbehebung sind seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

  7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzten.

  8. Der  unternehmerische  Kunde  hat  stets  zu  beweisen,  dass  der  Mangel  zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

  9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen in angemessener Frist ab Entdecken angezeigt werden.

  10. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

  11. Beim Verkauf von Ausstellungs- oder Messestücken gilt die Ware als „wie besehen“ verkauft und angenommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen – sofern vertraglich im Einzelnen ausverhandelt – ein Jahr.

 

13.Haftung

  1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc., haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit es nicht Schäden aus der Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten betrifft.

  2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

  3. Diese Beschränkung gilt gegenüber dem unternehmerischen Kunden auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

  4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegenüber unseren Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen, aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

  5. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierter Dritter, oder natürlicher Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.

  6. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie).

 

14.Rücktritt vom Vertrag

  1. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung/Montage einer versandbereiten Ware aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die in der Sphäre des Kunden liegen.

  2. Wir sind weiters berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine im Einzelnen vereinbarte Anzahlung nicht binnen vereinbarter Frist geleistet wird.

 

15.Geistiges Eigentum

  1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

  2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

  3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

 

16.Allgemeines

  1. Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  2. Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist da für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Sitz in Österreich hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

  3. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder anderer relevanter Informationen hat uns der Kunde umgehend schriftlich bekanntzugeben.

  4. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Information

Juristische Vertretung und Forderungsbetreibung

Scharinger Piralli Rechtsanwälte GmbH​

Wir sind Vertriebspartner der Handelsagentur 7Sinn e.U. 

ALPHAOMEGA ist eine Marke der ALPHAOMEGA GMBH

Wir sind Mitglied von KSV1870

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Servicezeiten: Montag bis Samstag von 10:00 bis 18:00​

A-2351 Wr. Neudorf - Haus 105

A2-Südautobahn, Abfahrt Mödling/SCS Blaue Lagune 

+43676855828220

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